Hallo,
hatte meinen C200CDI EZ 5/13 bei der Werksniederlassung zur Inspektion. Dabei fuhr ein
Mitarbeiter der Werksniederlassung meinen Wagen gegen einen Pfosten. (Stoßfänger, Scheinwerfer & Kotflügel sind hin, ca 5000 TEUR und im Gutachten werden so ca 1000 EUR Wertverlust drinstehen). Die Reparaturkosten und der Leihwagen werden von der Werksniederlassung übernommen. Den Wertverlust (den ich bei einem späteren Verkauf als Unfallwagen haben werde) dazu möchte die Werksniederlassung aber nicht übernehmen. Das wäre angeblich so weil in den AGB's drin steht das dies so richtig wäre.
Hat hier jemand einen Tip aus der Praxis oder soll ich gleich zum Anwalt damit gehen?
Danke für Eure Einschätzung
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